Sauna Nutzungsordnung und Haftungsausschluss
Hoheneichen Hohwacht – Brunnenhaus und Eulenhaus
Liebe Gäste!
Wir freuen uns sehr, dass Sie in unserer Massivholz-Sauna neue Energie tanken möchten. Die Nutzung der Sauna ist für unsere Ferienhaus-Mieter bereits im Mietpreis enthalten. Möchten Sie in Ausnahmefällen externe Gäste zum Saunieren einladen? Bitte geben Sie uns dazu kurz Bescheid, da dies unserer ausdrücklichen Zustimmung bedarf und kostenpflichtig ist (€ 25,– pro Person/Tag).
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns:
Telefon +49 (0) 171 366 19 54, info@hoheneichen-hohwacht.de
Notrufnummern:
Ärztlicher Notdienst: 116 117
Feuerwehr/Rettungsdienst: 112
Ihre Gastgeber Christin und Horst von Wels
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Die Sauna-Nutzungsordnung dient dem Zweck der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Saunen in den Ferienhäusern Hoheneichen Hohwacht. Diese Sauna-Nutzungsordnung wird mit der Nutzung der Sauna verbindlich anerkannt. Der Betreiber behält sich bei Verstößen das Recht vor, Gäste der Anlage zu verweisen (Hausrecht).
Allgemeines: Die Sauna ist pfleglich zu behandeln und ausschließlich den Mietern des Ferienhauses vorbehalten. Externen, zusätzlichen Gästen ist die Nutzung nur nach vorheriger Anmeldung, ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters und gegen Entgelt gestattet (Preise: siehe Aushang im Saunaraum).
1. Nutzung auf eigene Gefahr und Gesundheitshinweise
Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die aus der Nutzung der Anlage resultieren. Gästen mit gesundheitlichen Einschränkungen (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck oder akuten Infekten) wird dringend empfohlen, vorab ärztlichen Rat einzuholen. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, ist die Nutzung der Sauna streng untersagt.
2. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Vermieters sowie seiner Erfüllungsgehilfen für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
3. Brandschutz & Sicherheit
Brandgefahr: Es ist streng untersagt, Handtücher, Kleidung oder sonstige brennbare Gegenstände auf oder in unmittelbarer Nähe des Saunaofens abzulegen.
Aufsichtspflicht: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Sauna nur in Begleitung und unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten nutzen. Die Aufsichtspflicht verbleibt während des gesamten Aufenthalts bei den Begleitpersonen.
Bedienung: Die Sauna darf nur gemäß der ausliegenden Bedienungsanleitung betrieben werden. Eigenmächtige Veränderungen an der Technik oder den Einstellungen des Steuergeräts sind untersagt.
4. Aufgussregeln
Aufgüsse dürfen nur mit klarem Wasser oder zugelassenen, wasserverdünnbaren Saunaduftstoffen in der vorgeschriebenen Konzentration durchgeführt werden. Es dürfen nur eigene Mittel verwendet werden, die ausdrücklich für Heimsaunen zugelassen sind. Die Verwendung von brennbaren Stoffen (z.B. Alkohol, ätherische Öle auch mit ausreichender Wasserverdünnung oder alkoholische Getränke) ist wegen akuter Explosions- und Brandgefahr streng verboten.
5. Sachschäden und Regress
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Saunaanlage und den Räumlichkeiten, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Missachtung dieser Nutzungsordnung entstehen. Dies gilt insbesondere für Wasserschäden durch übermäßige Aufgussmengen, Verwendung von nicht erlaubten Aufguss-Substanzen, Verunreinigungen des Holzes durch Verzicht auf Unterlage-Handtücher sowie für Brand- und Technikschäden durch Fehlbedienung. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch auch für Schäden, die durch seine Begleitpersonen oder externen Besuchs-Gäste verursacht werden.
